Hundehaftpflicht

Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind in der privaten Haftpflicht mit abgedeckt. Größere Tiere können größere Schäden verursachen. Größere Tiere wie Hunde, Pferde, Esel und Rinder benötigen eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht. Eine Hundehalterhaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihr Hund bei Dritten verursacht hat. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Grundsätzlich gilt: Jeder Halter haftet für die Schäden, die sein Tier verursacht.
  • In manchen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung (In BW hängt es beispielsweise von der Hunderasse ab).
  • Bei vielen Versicherungen verringert sich der der Beitrag, wenn sie ein zweites Tier versichern.
  • Der Versicherungsschutz greift auch, wenn nicht der Hundehalter selbst mit dem Tier unterwegs ist.
  • Wie die Haftpflichtversicherung deckt die Hundehalterhaftpflicht Sach- und Vermögensschäden, wie auch Personenschäden ab.
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