Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Eltern für den Fall ihres Todes einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder. Somit ist vorausgeplant, wer sich im Todesfall um die Kinder kümmert und eine Einmischung Fremder wird vermieden, denn zum Beispiel Verwandte werden nicht automatisch ausgewählt.

  • Neben einer Sorgerechtsverfügung kann eine Sorgerechtsvollmacht verfasst werden, die bereits im Falle der Handlungsunfähigkeit der Eltern (durch schwere Krankheit, etc.) greift.
  • Beide Dokumente sollten, wie das Testament, handschriftlich verfasst werden.
  • Auch sonst muss eine Verfügung den formalen Vorschriften eines Testaments entsprechen.
  • Stirbt nur ein Elternteil, geht die Vormundschaft grundsätzlich an den anderen sorgeberechtigten Elternteil, auch bei getrennt lebenden Eltern.

Gerne beantworten wir weitere Fragen.

Nutzen Sie unser Kontaktfenster!